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EVB-/VB-Nummer
EU-Neufahrzeug

EVB-Nummer EU-Neufahrzeuge (Grauimporte, Reimporte)

 

Für die Zulassung von EU-Neufahrzeugen (Grauimporte, Reimporte) werden folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Eintragung im Partnerschaftsregister oder als e. K. gelten nicht!)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere (auch Ehepartner)
  • Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Kaufvertrag oder Rechnung (Original!)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (ab Ausstellung nur 1 Monat gültig!)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht bei EU-Staaten)
  • Umsatzsteuererklärung (nur bei privat importierten Fahrzeugen aus EU)
  • Ausländische Papiere / Ursprungszeugnis oder EU-Übereinstimmungserklärung (ggf. Übersetzung in die deutsche Sprache)
  • Gutachten gem. § 21 StVZO oder EU-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Versicherungsnachweis (VB-Nummer)

EU-Neufahrzeuge: Versicherungsbestätigung (VB)

VB-Nummer für EU-Neufahrzeuge

Folgen Sie dem Link "VB-Nummer online", gelangen Sie zum Beitragsrechner für Kfz-Versicherungen.
Vermerken Sie – im Verlauf der Antragstellung – Ihren Bedarf im Feld "Notizen".

Sie erhalten dann die Versicherungsbestätigung (VB-Nummer) umgehend per Email zugesandt.

Die VB-Nummer erhalten Sie in der Regel auch am Wochenende – Samstag, Sonntag und an Feiertagen – so rechtzeitig, dass Sie zur nächsten Öffnungszeit Ihrer Zulassungsstelle das Fahrzeug anmelden können.