HUK VB-Nummer
Wiederzulassung
VB-Nummer für die Wiederzulassung Fahrzeugs
Sie wollen ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug, das zuletzt im selben Landkreis zugelassen war, wieder für den selben Halter in Betrieb nehmen. Für die Wiederzulassung wird eine Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt. Der Versicherer vergibt hierfür eine eVB-Nummer.
Wird ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug innerhalb von 7 Jahren erneut zugelassen, genügt eine Hauptuntersuchung, sofern sie zwischenzeitlich fällig gewesen wäre. Anderenfalls kann das Fahrzeug direkt zugelassen werden.
Falls das Fahrzeug länger als 7 Jahre stillgelegt ist wird ein Gutachten gem. § 21 StVZO ("Vollabnahme") notwendig.
Der Halter kann sich bei Außerbetriebsetzung das Kennzeichen für eine Wiederzulassung des Fahrzeugs – zeitlich begrenzt – reservieren lassen. Ansonsten wird das Kennzeichen sofort frei.
Erforderliche Unterlagen
Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Eintragung im Partnerschaftsregister oder als e. K. gelten nicht!)
- Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere (auch Ehepartner)
- Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, in denen die Abmeldung vermerkt wurde
- Nachweis über noch gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Abgasuntersuchungsnachweis (AU-Bescheinigung) im Original (Seit dem 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung HU)
- Versicherungsnachweis (VB-Nummer)
Wiederzulassung eines Fahrzeugs: Versicherungsbestätigung (VB)
VB-Nummer für die Wiederzulassung
Folgen Sie dem Link "VB-Nummer online", gelangen Sie zum Beitragsrechner für Kfz-Versicherungen.
Vermerken Sie – im Verlauf der Antragstellung – Ihren Bedarf im Feld "Notizen".
Sie erhalten dann die Versicherungsbestätigung (VB-Nummer) umgehend per Email zugesandt.
Die VB-Nummer erhalten Sie in der Regel auch am Wochenende – Samstag, Sonntag und an Feiertagen – so rechtzeitig, dass Sie zur nächsten Öffnungszeit Ihrer Zulassungsstelle das Fahrzeug anmelden können.
Burkhard Fink
Versicherungsfachmann (BWV)
An der Weide 89
29614 Soltau
Tel. 05191 17441
Fax 05191 979207