EVB-Nr. / VB-Nummer
Versicherungsnachweis
EVB-Nummer | EVB-Code | VB-Nummer | VB-Code | EVB-Nr. | VB-Nr.
Anlass für die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die zum 01.03.2007 in Kraft getreten ist. Diese schreibt vor, den Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden (ZB) generell elektronisch abzuwickeln.
Der Halter erhält eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-/eVB-Nummer) mitgeteilt. Diese VB-Nummer oder auch VB-/eVB-Code teilt er bei Anmeldung des Fahrzeugs der Zulassungsbehörde mit.
Andere Zulassungsprozesse
Alle anderen Zulassungsprozesse (Ummeldung auf neuen Wohnsitz, Halterwechsel, etc.) funktionieren ebenso. Die Verbindung zur Zulassungsbehörde ist online. Das bedeutet, dass die vergebene eVB-/VB-Nummer sofort von der Zulassungsbehörde abgefordert werden kann.
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB): So funktioniert das Verfahren
Der Versicherer vergibt für jeden Zulassungsvorgang einen individuellen VB-Code = VB-Nummer und übermittelt alle Daten für die Versicherungsbestätigung elektronisch (eVB) an eine zentrale Datenbank beim GDV. Legt der Halter seine VB-Nummer/eVB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vor, ruft diese die übermittelten Zulassungsdaten von dieser Datenbank ab und der Halter kann sein Fahrzeug zulassen.
EVB-Nummer/VB-Nummer bei Versichererwechsel: VB zur Übermittlung
Eine Versicherungsbestätigung (VB) zur Übermittlung ist z. B. bei einem Versichererwechsel (selbes Fahrzeug) erforderlich. In diesem Fall ist ausschließlich die elektronische Information an die Zulassungsbehörde notwendig. Eine VB-Nummer/EVB-Nummer ist hierfür nicht erforderlich.
EVB-Nummer und Fahrten mit ungestempeltem amtlichen Kennzeichen
Die Fahrten zur Zulassungsbehörde mit ungestempeltem amtlichen Kennzeichen sind grundsätzlich* zulässig. Eine eventuell polizeiliche Überprüfung erfolgt anhand der VB-Nummer.
* Sehr unterschiedliche Auslegung der Zulassungsbehörden, welche Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen zulässig sind. Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Zulassungsbehörde.
Unabhängig davon gewährt die HUK-COBURG Versicherungsschutz für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, z. B. für Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens oder Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung.
VB-Nummer für die Ummmeldung
Folgen Sie dem Link "VB-Nummer online", gelangen Sie zum Beitragsrechner für Kfz-Versicherungen.
Vermerken Sie – im Verlauf der Antragstellung – Ihren Bedarf im Feld "Notizen".
Sie erhalten dann die Versicherungsbestätigung (VB-Nummer) umgehend per Email zugesandt.
Die VB-Nummer erhalten Sie in der Regel auch am Wochenende – Samstag, Sonntag und an Feiertagen – so rechtzeitig, dass Sie zur nächsten Öffnungszeit Ihrer Zulassungsstelle das Fahrzeug anmelden können.
Burkhard Fink
Versicherungsfachmann (BWV)
An der Weide 89
29614 Soltau
Tel. 05191 17441
Fax 05191 979207