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Kfz-Zulassung
VB-Nummer/VB-Code

Für folgende Zulassungsvorgänge ist keine VB-Nummer erforderlich*:

  • Der Halter erhält ein neues Kennzeichen nach Diebstahl oder Verlust des bisherigen
  • Umkennzeichnung auf ein Wunschkennzeichen
  • Der Halter meldet seine Namensänderung, z. B. auf Grund Heirat
  • Änderung bestimmter technischer Daten (z. B. Tuning)

Im Falle eines Umzugs ist der Versicherungsnehmer verpflichtet dies Änderung dem Versicherer mitzuteilen. Eine Nichtanzeige an den Versicherer kann den Versicherungsschutz gefährden, falls durch nicht zustellbare Rechnungen die Kunden Ihren Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Eine Kündigungsmöglichkeit des Vertrages ergibt sich durch einen Umzug allerdings nicht.

 

Mit einem Umzug können auch weitere für die Kraftfahrtversicherung relevante Änderungen verbunden sein, z. B. jährliche Fahrleistung, Garage, Beruf.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Eintragung im Partnerschaftsregister oder als e. K. gelten nicht!)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere (auch Ehepartner)
  • Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kfz-Kennzeichenschilder (Umkennzeichnung möglich)
  • Versicherungsnachweis (VB-Nummer) bei Umzug in einen anderen Zulassungskreis*

* Die Bundesländer haben die Möglichkeit, bei Verkauf des Fahrzeugs oder bei Wohnsitzwechsel des Halters in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb des Bundeslands auf die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu verzichten. Das Kennzeichen kann vom neuen Halter oder bei Umzug des Halters weiter verwendet werden.

Versicherungsbestätigung (VB-Nummer) bei Umzug

Sie erhalten die Versicherungsbestätigung (VB-Nummer) von Ihrem Ansprechpartner Ihrer Versicherung.