HUK EVB-Nummer
Saisonkennzeichen
HUK-COBURG Autoversicherung: EVB-Nummer für Saisonkennzeichen
Saison-Kennzeichen empfehlen sich für alle Fahrzeuge, die jedes Jahr im gleichen Zeitraum genutzt werden; es entfällt dann die jährliche An-/Abmeldung. Sie erhalten ein Saisonkennzeichen von der Zulassungsstelle nach Vorlage einer Versicherungsbestätigung (VB-Nummer, eVB-Nummer bzw. eVB-Code).
Saisonkennzeichen – Gültigkeitszeitraum
Die Zulassung mit Saisonkennzeichen erfolgt für mindestens 2 Monate und längstens 11 zusammenhängende Monate. Die Zulassung gilt jeweils ab dem ersten Tag des Gültigkeitsmonats bis einschließlich letzten Tag des Gültigkeitsmonats.
Der Gültigkeitszeitraum kann auf Antrag jederzeit gebührenpflichtig geändert werden.
Kurzzeitkennzeichen: Ablaufdatum
Der Gültigkeitszeitraum (erster und letzter Monat) ist auf den Saisonkennzeichen eingeprägt. Das Fahrzeug gilt auch während des Ruhezeitraumes als zugelassen, darf aber in dieser Zeit nicht im öffentlichen Verkehr in Betrieb gesetzt und/oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden. Es liegt keine Stilllegung vor.
Saisonkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen
Während des Ruhezeitraumes ist die Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens (Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen) zulässig – das Saisonkennzeichen muss dann unkenntlich abgedeckt sein.
Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen
Die gleichzeitige Saisonzulassung mit einer Zulassung als Oldtimer ist nicht zulässig.
Saisonkennzeichen und TÜV
Während des Ruhezeitraumes fällige Hauptuntersuchungen sind vor Inbetriebnahme nachzuholen.
Saisonkennzeichen und elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, eVB-Nummer)
Eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist vorzulegen, bei
- Erstzulassung,
- Wechsel von Dauer- auf Saisonkennzeichen, oder
- Wechsel des Saisonzeitraumes.
Saisonkennzeichen und Versicherungsschutz
Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss nahtlos, also auch während des Ruhezeitraumes, bestehen. Sofern die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz aufhebt, muss die Zulassungsstelle die zwangsweise Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs betreiben. Dadurch entstehende Kosten hat der Fahrzeughalter zu tragen.
Saisonkennzeichen und Verkauf des Fahrzeugs
Ein Eigentumswechsel ist auch während des Ruhezeitraumes zwingend der Zulassungsstelle mit einer Veräußerungsanzeige mitzuteilen.
Hinweis: Auf Verlangen der Zulassungsstelle ist das Fahrzeug vorzuführen!
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) und ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen
- Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
- Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
EVB-Nummer für Saisonkennzeichen
EVB-Nummer für Saisonkennzeichen anfordern
Folgen Sie dem Link "EVB-Nummer online", gelangen Sie zum Beitragsrechner für Kfz-Versicherungen.
Vermerken Sie – im Verlauf der Antragstellung – Ihren Bedarf im Feld "Notizen".
Sie erhalten dann die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) umgehend per Email zugesandt.
Die EVB-Nummer erhalten Sie in der Regel auch am Wochenende – Samstag, Sonntag und an Feiertagen – so rechtzeitig, dass Sie zur nächsten Öffnungszeit Ihrer Zulassungsstelle das Fahrzeug anmelden können.
Burkhard Fink
Versicherungsfachmann (BWV)
An der Weide 89
29614 Soltau
Tel. 05191 17441
Fax 05191 979207