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HUK Autoversicherung
Oldtimerkennzeichen

HUK-COBURG Autoversicherung: Oldtimerkennzeichen

Historische Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen: Kennzeichnung "H"

Für ein Fahrzeug, welches vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, kann ein Oldtimerkennzeichen beantragt werden.

 

Dieses Fahrzeug muss vorwiegend zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts verwendet werden. Das Fahrzeug unterliegt den regelmäßigen Fahrzeuguntersuchungen.
Eine Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Wenn das Fahrzeug bereits im Landkreis zugelassen ist und nun den Status eines "Oldtimer" erhalten soll

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Gutachten gem. § 23 StVZO
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer), soweit für das Fahrzeug bisher nur eine Saisonzulassung bestand

Wenn das Fahrzeug bisher nicht im Landkreis zugelassen war

  • Gültiger Ausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere (auch bei Zulassung auf den Ehegatten)
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszug, ggf. Gewerbeanmeldung
  • bei erstmaliger Zulassung in Deutschland, zusätzliches Gutachten nach § 21 StVZO
  • Versicherungsnachweis (EVB-Nummer)
  • Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
 

Rotes Kennzeichen für Oldtimer "07"

Diese Kennzeichen werden auf Antrag zugeteilt für Fahrzeuge, die

  • nicht mehr zum allgemeinen Verkehr auf öffentlichen Straßen bestimmt sind,
  • keine üblichen Beförderungsmittel für Personen und/oder Güter sind,
  • infolge ihres Alters nicht mehr auf dem gewöhnlichen Gebrauchtwagenmarkt, sondern in speziellen Liebhaberkreisen gehandelt werden,
  • an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer- Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Folgende Fahrten können mit roten Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge durchgeführt werden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen sowie An- und Abfahrten, wenn sie der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • Prüfungsfahrten
  • Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kaftfahrzeugverkehr
  • Probefahrten
  • Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges Überführungsfahrten
  • Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung des Fahrzeuges
  • Überführungsfahrten

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung des Bedarfs
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde beantragen)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Zulassungsstelle veranlasst)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nummer)
  • Gutachten nach § 23 StVZO einer anerkannten Prüforganisation
  • bei erstmaliger Zulassung in Deutschland, zusätzliches Gutachten nach § 21 StVZO