Wird ein Fahrzeug erstmalig zugelassen, handelt es sich um eine Neuzulassung.
Seit März 2007 ist die Zulassungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Hauptwohnsitz des Halters liegt.
Die Bundesländer können festlegen, dass Anträge auf Zulassung auch von einer anderen, als der zuständigen Zulassungsbehörde bearbeitet werden. Es kann sogar eine Zulassungsbehörde in einem anderen Bundesland sein. Die dortige Behörde wird dann im Auftrag der zuständigen Behörde tätig. Durch diese Maßnahme soll es z. B. Pendlern ermöglicht werden, Kraftfahrzeuge am Arbeitsort zuzulassen.
Sie haben die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen für Ihr KFZ zu reservieren.
Folgen Sie dem Link "EVB-Nummer online", gelangen Sie zum Beitragsrechner für Kfz-Versicherungen.
Vermerken Sie – im Verlauf der Antragstellung – Ihren Bedarf im Feld "Notizen".
Sie erhalten dann die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) umgehend per Email zugesandt.
Die EVB-Nummer erhalten Sie in der Regel auch am Wochenende – Samstag, Sonntag und an Feiertagen – so rechtzeitig, dass Sie zur nächsten Öffnungszeit Ihrer Zulassungsstelle das Fahrzeug anmelden können.
Versicherungsfachmann (BWV)
An der Weide 89
29614 Soltau
Tel. 05191 17441
Fax 05191 979207
Burkhard Fink
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