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HUK EVB-Nummer
Neuzulassung

EVB-Nummer für die Zulassung von Neufahrzeugen

Wird ein Fahrzeug erstmalig zugelassen, handelt es sich um eine Neuzulassung.

Seit März 2007 ist die Zulassungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Hauptwohnsitz des Halters liegt.

 

Die Bundesländer können festlegen, dass Anträge auf Zulassung auch von einer anderen, als der zuständigen Zulassungsbehörde bearbeitet werden. Es kann sogar eine Zulassungsbehörde in einem anderen Bundesland sein. Die dortige Behörde wird dann im Auftrag der zuständigen Behörde tätig. Durch diese Maßnahme soll es z. B. Pendlern ermöglicht werden, Kraftfahrzeuge am Arbeitsort zuzulassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Eintragung im Partnerschaftsregister oder als e. K. gelten nicht!)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere (auch Ehepartner)
  • Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

Sie haben die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen für Ihr KFZ zu reservieren.

EVB-Nummer für Neuanmeldung

EVB-Nummer für die Kfz-Neuzulassung

Folgen Sie dem Link "EVB-Nummer online", gelangen Sie zum Beitragsrechner für Kfz-Versicherungen.
Vermerken Sie – im Verlauf der Antragstellung – Ihren Bedarf im Feld "Notizen".

Sie erhalten dann die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) umgehend per Email zugesandt.

Die EVB-Nummer erhalten Sie in der Regel auch am Wochenende – Samstag, Sonntag und an Feiertagen – so rechtzeitig, dass Sie zur nächsten Öffnungszeit Ihrer Zulassungsstelle das Fahrzeug anmelden können.