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Kfz ummelden
VB-Nummer

Kfz ummelden: VB-Nummer für Ummeldung bei Fahrzeugwechsel

Sie haben sich ein gebrauchtes Kraftfahrzeug gekauft, dann müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug ummelden.

Seit März 2007 ist die Zulassungsbehörde zuständig, in deren Bezirk der Hauptwohnsitz des Halters liegt.

 

Die Bundesländer können festlegen, dass Anträge auf Zulassung auch von einer anderen, als der zuständigen Zulassungsbehörde bearbeitet werden. Es kann sogar eine Zulassungsbehörde in einem anderen Bundesland sein. Die dortige Behörde wird dann im Auftrag der zuständigen Behörde tätig. Durch diese Maßnahme soll es z. B. Pendlern ermöglicht werden, Kraftfahrzeuge am Arbeitsort zuzulassen.

Erforderliche Unterlagen

Ummeldung eines noch zugelassenen Fahrzeugs

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Eintragung im Partnerschaftsregister oder als e. K. gelten nicht!)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere (auch Ehepartner)
  • Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, in denen die Abmeldung vermerkt wurde
  • Nachweis über noch gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Abgasuntersuchungsnachweis (AU-Bescheinigung) im Original (Seit dem 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung HU)
  • Versicherungsnachweis (VB-Nummer)

Ummeldung eines stillgelegten Fahrzeugs

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (nicht älter als 6 Monate)
  • bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung (Eintragung im Partnerschaftsregister oder als e. K. gelten nicht!)
  • Vollmacht für Beauftragte und Ausweispapiere (auch Ehepartner)
  • Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über noch gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Abgasuntersuchungsnachweis (AU-Bescheinigung) im Original (Seit dem 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung HU)
  • Kfz-Kennzeichenschilder (soweit vorhanden)
  • Versicherungsnachweis (VB-Nummer)

Sie haben die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen für Ihr KFZ zu reservieren.

VB-Nummer für Fahrzeug- und Halterwechsel

VB-Nummer für die Ummmeldung

Folgen Sie dem Link "VB-Nummer online", gelangen Sie zum Beitragsrechner für Kfz-Versicherungen.
Vermerken Sie – im Verlauf der Antragstellung – Ihren Bedarf im Feld "Notizen".

Sie erhalten dann die Versicherungsbestätigung (VB-Nummer) umgehend per Email zugesandt.

Die VB-Nummer erhalten Sie in der Regel auch am Wochenende – Samstag, Sonntag und an Feiertagen – so rechtzeitig, dass Sie zur nächsten Öffnungszeit Ihrer Zulassungsstelle das Fahrzeug anmelden können.