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Fahrzeugabmeldung
Außerbetriebsetzung

Fahrzeug abmelden: Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs

Die Außerbetriebsetzung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt, das Dokument wird wieder ausgehändigt. Eine Abmeldebescheinigung gibt es nicht mehr!

 

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist aufzubewahren, einem eventuellen Käufer auszuhändigen und bei einer Wiederzulassung oder Umschreibung der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Achtung: Das Kennzeichen wird sofort nach der Außerbetriebsetzung wieder freigegeben! Es kann aber zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reserviert werden; dies muss ausdrücklich erklärt werden!

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder