Die Außerbetriebsetzung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt, das Dokument wird wieder ausgehändigt. Eine Abmeldebescheinigung gibt es nicht mehr!
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist aufzubewahren, einem eventuellen Käufer auszuhändigen und bei einer Wiederzulassung oder Umschreibung der Zulassungsbehörde vorzulegen.
Achtung: Das Kennzeichen wird sofort nach der Außerbetriebsetzung wieder freigegeben! Es kann aber zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reserviert werden; dies muss ausdrücklich erklärt werden!
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