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Beitragsermäßigung
im Alter (BET)

Private Krankenversicherung: Beitragsermäßigungstarif BET

Beitrag gebildet aus der Ersparnis zum GKV-Beitrag (kein finanzieller Mehraufwand trotz deutlich besserer Leistungen der PKV)

PKV im Alter: So bleibt die private Krankenversicherung im Ruhestand bezahlbar!

Wer sich in jungen Jahren für die Private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, stellt sich berechtigter Weise die Frage, ob die Beiträge im Alter bezahlbar bleiben.


Eine Aussage, wie sich Beiträge in der Zukunft entwickeln, ist weder in der GKV noch
in der PKV möglich!

Wir sind überzeugt:
Die Beiträge der PKV sind auch im Alter bezahlbar und können positiv beeinflusst werden.

Je höher die Rente und die private Vorsorge, je höher der Beitrag in der GKV!
Beispiel: Rentner in der GKV

Monatliche Alterseinkünfte Beitragssatz in %
Monatsbeitrag in €
Pflichtversichert Freiwillig versichert
Gesetzliche Rente: 1.500 € 15,5   232,50   232,50
Betriebsente: 500 € 15,5     77,50     77,50
Mieteinnahmen: 600 € 14,9 Keine Beiträge     89,40
Private Rentenversicherung: 200 € 14,9 Keine Beiträge     29,80
Monatsbeitrag gesamt (ohne Pflegeversicherung)     310,00   429,00
Zuschuss vom RV-Träger (von 1.500 €)   7,3 -109,50 -109,50
Gesamtbeitrag des Rentners     200,50   319,70
 
 
Wann ist ein Rentner gesetzlich – wann privat versichert?
  • Gesetzlich versichert (Pflichtversichert in der KVdR)
    Wenn ein bei Rentenbeginn GKV-Versicherter während der 2. Hälfte seines Erwerbslebens zu 90% gesetzlich versichert war.
  • Freiwillig versichert
    Wenn ein bei Rentenbeginn GKV-Versicherter während der 2. Hälfte seines Erwerbslebens nicht zu 90% gesetzlich versichert war.
  • PKV-Versichert
    Ein bei Rentenbeginn PKV-Versicherter bleibt PKV-Versichert

Tritt bei PKV versicherten Personen nach dem 55. Lebensjahr Versicherungspflicht ein, ist eine Rückkehr in die GKV nicht mehr möglich, wenn die Person in den letzten 5 Jahren nicht in der GKV versichert war (SGB V §6 Abs.3a).
 
Was passiert bei Eintritt in den Ruhestand mit der PKV?
  • Mit Erreichen des 60. Lebensjahres entfällt der gesetzliche Zuschlag.
  • Mit Rentenbeginn endet die Krankentagegeldversicherung (Tarif KT).
  • Der Arbeitgeberzuschuss entfällt.
  • Erhöhung des Beihilfesatzes bei Beamten im Ruhestand.
  • Auch privat versicherte Rentner erhalten auf Antrag den Zuschuss vom Rentenversicherungsträger in Höhe von 7,3% der gesetlichen Rente.
 
Vorteile in der PKV!
  • Beiträge sind einkommensunäbhängig und die Altersvorsorge bleibt geschützt.
  • Sie können Ihren Versicherungsschutz und damit die Höhe Ihres Krankenversicherungsbeitrags beeinflussen.


Zusätzliche Vorsorge mit Beitragsersparnis für
Arbeitnehmer, Selbstständige und Beihilfeberechtigte

Beitragsermäßigung im Alter (Tarif BET), mit zusätzlichem Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung


Um Beiträge gegenüber der GKV zu sparen, schon in jungen Jahren in die PKV wechseln.

Mit der Beitragsersparnis zusätzlich für das Alter vorsorgen und dem niedrigeren Einkommen/Rente im Alter entgegenwirken.

Vorteile

  • Arbeitgeberzuschussfähig.
  • Unbegrenzt steuerlich absetzbar.
  • Attraktive Verzinzung (zur Zeit 4,04% Nettoverzinsung in der HCK).
  • Später in der Ermäßigungsphase keine Steuer.

Flexibilität

  • Änderung des Ermäßigungsbeitrages und Ruhen vor Auszahlung jederzeit möglich.
  • Bei Kündigung z. B. wegen GKV-Pflicht oder Wechsel zu einer anderen PKV, Übertragung in (ggf. kostenlose) Krankenhaustagegeld- oder Pflegetagegeldversicherung.
  • Eintrittsalter ab 21 Jahre.
  • Ermäßigungsbeginn von 55 – 70 Jahre.
  • Keine Gesundheitsprüfung, auch bei bestehender Krankenversicherung


Bleibt die private Krankenversicherung im Ruhestand bezahlbar?

Möglicher Vertragsverlauf, hätte es 1990 die Möglichkeit gegeben, den Beitragsermäßigungs-Tarif einzuschließen:

 
Beispiel: GKV PKV
Ein 35jähriger Mann mit einem Einkommen von 50.000 € zahlt in der GKV den Höchstbeitrag von 575,44 €
(Arbeitnehmeranteil: 304,43 €).
Im leistungsstärksten Komfort-Tarif (A0, SE, Z100) unserer privaten Krankenversicherung
mit einem Krankentagegeld von 110 € ab der 7. Woche zahlt er 439,47 €
(Arbeitnehmeranteil: 219,73 €).

Sowohl in der GKV als auch in der PKV beteiligt sich der Arbeitgeber am Krankenversicherungsbeitrag zu 50% – in 2011 maximal 271,01 €.

Ersparnis durch Wechsel zur PKV für Arbeitnehmer und -geber : 135,97 €.
Davon Ersparnis nur für den Arbeitnehmer: 84,70 €

Um den vollen Arbeitgeberzuschuss von 271,01 € auszuschöpfen, sind noch 51,28 € übrig (271,01 € abzgl. 219,73 €).
Hier empfiehlt sich eine Beitragsermäßigung im Alter mit einem monatlichen Beitrag von ca. 102 €, die dann vom Arbeitgeber zur Hälfte bezuschusst wird.

Berechnungsbeispiel:
Beitragsermäßigung im Alter bis zur Ausschöpfung des vollen Arbeitgeber-Zuschusses
(Mann: Eintrittsalter 35 Jahre, Ruhestand mit 67 Jahren)
Ein 35jähriger Mann mit einem Einkommen von 50.000 € zahlt in der GKV den Höchstbeitrag von 575,44 €
(Arbeitnehmeranteil: 304,43 €).
monatlicher Beitrag:
davon zahlt der Arbeitgeber:
somit zahlt der Arbeitnehmer nur:
101,40 €
  50,70 €
  50,70 €

monatliche Ermäßigung ab 67 Jahre:

520,00 €
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen dann jeweils 270,43 €, insgesamt also 540,86 €.
Zum Vergleich:
Aktuell beträgt der Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung 575,44 €.
Es bleibt immer noch eine Ersparnis im Vergleich zur GKV von monatlich 34,58 € für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – davon Ersparnis nur für den Arbeitnehmer 34,00 €
 

Wechseln lohnt sich! Werden auch Sie Privatpatient: mit der privaten Krankenvollversicherung der HUK-COBURG!