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Krankenversicherung Einsteigertarif

Krankenversicherung – HUK Einsteigertarif

Auch im HUK-Einsteiger-Tarif sind Sie Privatpatient beim Arzt!

Einsteiger-Tarif:
Die preiswerte Alternative zur »Gesetzlichen«

Der Einsteiger-Tarif ist der günstige Grundschutz für Neuselbstständige

Sie haben sich gerade selbstständig gemacht und jeder Euro ist deshalb für Sie wichtig.

Wir wenden uns mit dem Einsteiger-Tarif an Neuselbstständige und Freiberufler, die Wert auf einen besonders günstigen Beitrag legen. Die Höhe Ihres Beitrages können Sie durch die Wahl des Selbstbehaltes zusätzlich bestimmen.

Wer kann sich im HUK Einsteiger-Tarif versichern?

  • Ein Wechsel ist wieder nach einmaligen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich, z. B. Gehaltserhöhung im Oktober.
  • Selbstständige und Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.)

Wann ist der HUK Einsteiger-Tarif sinnvoll?

  • Der Beitrag für Ihre Krankenversicherung soll möglichst niedrig sein. Dafür sind Sie bereit, einen überschaubaren Eigenanteil selbst zu tragen
  • Sie suchen eine Versicherung auf dem Leistungsniveau der Gesetzlichen, nur preiswerter
  • Sie möchten sich die Möglichkeit offen halten, in den nächsten 5 Jahren in den Komforttarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung

Welche wichtigen Leistungen umfasst der HUK Einsteiger-Tarif?

  • Privatpatient beim Hausarzt und mit Überweisung beim Facharzt mit 100% Kostenübernahme (80% Kostenübernahme beim direkten Facharztbesuch)
  • Privatpatient im Krankenhaus: allgemeine Krankenhausleistungen bei freier Krankenhauswahl für stationäre Behandlung
  • Privatpatient beim Zahnarzt: 100% Kostenerstattung der Zahnbehandlung, 60% Kostenübernahme für hochwertigen Zahnersatz
  • Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen: bis 100 Euro innerhalb von 2 Jahren
Sie haben die Wahl zwischen  
Tarif E100 mit jährlichem Selbstbehalt von 100 €
Tarif E1000 mit jährlichem Selbstbehalt von 1000 €
Mit dem höheren Selbstbehalt sinkt der monatliche Beitrag.
Selbstständigen, die Wert auf niedrige Beiträge legen, empfehlen wir den Tarif E1000.
 
Ambulante Behandlung
  • Sie werden beim Arzt als Privatpatient behandelt und erhalten 100% Kostenerstattung, wenn Sie für die Erstbehandlung einen Arzt für Allgemeinmedizin/praktischen Arzt bzw. bestimmte Fachärzte wie z. B. für Frauenheilkunde, Augen- oder Kinderarzt aufsuchen (Allgemeinarztprinzip).
    Wenn Sie direkt zum Facharzt gehen, erstatten wir 80% der Kosten. Kosten für Heilpraktiker werden nicht übernommen.
  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel übernehmen wir zu 80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 €. Darüber hinaus zu 100%.
  • Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen erstatten wir zu 100% bis zu einem Rechnungsbetrag von 100 € innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Stationäre Behandlungen
  • Im Krankenhaus Ihrer Wahl liegen Sie im Mehrbettzimmer mit allgemeiner Krankenhausleistung.
  • Behandlung durch den Stationsarzt.
Zahnärztliche Behandlungen
  • Sie werden beim Zahnarzt als Privatpatient behandelt und erhalten 100% Kostenerstattung für Zahnbehandlungen.
  • Aufwendungen für Kieferorthopädie werden bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zu 80% erstattet.
  • Aufwendungen für Zahnersatz werden zu 60% erstattet (Inlays und Implantate nur in Ausnahmefällen).
    Die Höhe ist gestaffelt nach Kalenderjahren. Im 1. und 2. Kalenderjahr bis jeweils 1000 € Rechnungsbetrag. Im 3. Kalenderjahr bis 1.500 € Rechnungsbetrag, im 4. Kalenderjahr bis 2.000 € Rechnungsbetrag. Ab dem 5.Kalenderjahr und bei Unfall entfallen die Begrenzungen.

Beitragsrückerstattung

Sie erhalten 3 Monatsbeiträge bereits ab dem ersten leistungsfreien Kalenderjahr zurück.

Ihr Wechselrecht:

Wenn Sie später eine Absicherung mit mehr Komfort wünschen, können Sie innerhalb der ersten fünf Jahre einmalig, frühestens zum Ende des 2. Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung in den leistungsstärkeren Select- oder Komfort-Tarif wechseln.

Auch im Einsteiger-Tarif sind Sie Privatpatient beim Arzt.

 


Gut zu wissen: Die private Krankenvollversicherung der HUK-COBURG steht auf einer soliden Basis. Die Beiträge haben sich – trotz der Preissteigerungen im Gesundheitswesen – nur moderat erhöht.

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