Es bestehen vier Möglichkeiten, wie Sie die Kfz-Versicherung wechseln können. Wichtig ist, dass die Kündigung vom Versicherungsnehmer ausgesprochen wird und fristgerecht beim Versicherer eingeht. Folgende Varianten gibt es:
Kündigung zum Ablauf Die Autoversicherung läuft immer bis zum im Versicherungsschein genannten Ablauf, meistens ist das der 01.01. eines Jahres. Wenn die Versicherung nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Wenn
Sie zur HUK-COBURG wechseln wollen, muss Ihre Kündigung also in den meisten Fällen bis spätestens 30.11. bei Ihrem jetzigen Versicherer eingegangen sein. Dann steht dem Versicherungswechsel nichts im Wege.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Autoversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zur
HUK-COBURG wechseln. Wird es aber teurer, weil der Beitrag wegen einer Rückstufung im Schadenfall steigt, gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln. Einfach für die Zulassung des neuen Fahrzeugs eine "eVB-Nummer" der HUK-COBURG verwenden. Die
eVB-Nummer ersetzt die alte Versicherungs-Bestätigung (Doppelkarte).
Kündigung im Schadenfall Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. eines Ablehnungsschreibens) möglich.
Ein entsprechendes Formular für Ihre Kündigung Ihres bisherigen Versicherers haben wir Ihnen vorbereitet.
Wenn Sie einen Zweitwagen anschaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei Pkw mit der Schadenfreiheitsklasse 4 und bei Motorrädern sowie Campingfahrzeugen mit der Schadenfreiheitsklasse 2 beginnen. Unsere Tarifrechner unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihres Beitrages, wenn Sie die Option "Zweitwagen" auswählen.
Kasko SELECT ist der Werkstattbindungstarif der HUK-COBURG.
Das heißt, Sie haben sich bei Vertragsabschluss dafür entschieden,
dass im Schadenfall die HUK-COBURG für Sie die Reparaturwerkstatt auswählt. Dafür sparen Sie 20 % des Kaskoversicherungsbeitrages.
Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Bereitstellung eines kostengünstigen Ersatzfahrzeuges. Ist die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Partnerwerkstatt größer als 15 km oder ist ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher/fahrfähig, dann holen wir Ihr Fahrzeug für die Reparatur in die Werkstatt.
Beim Schadenservice PLUS profitieren unsere Versicherungsnehmer ohne Kasko SELECT oder von unserem Versicherungsnehmer Geschädigte von zusätzlichen Serviceleistungen im Schadenfall:
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung Ihres Unfallschadens. Von der Verbringung des Fahrzeuges in die Werkstatt über die Reparatur des Fahrzeuges in einer unserer qualifizierten Partnerwerkstätten bis hin zu 5 Jahren Garantie auf die durchgeführten Reparaturarbeiten. Zudem rechnen wir direkt mit der Werkstatt ab und Sie ersparen sich lästigen Papierkram.
Unsere speziell geschulten Fachkräfte stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie brauchen sich um nichts mehr zu kümmern.
Für die Reparatur Ihres Schadens steht ein flächendeckendes Werkstattnetz mit hochqualifizierten Partnerbetrieben zur Verfügung.
Auf Wunsch (gegen Mehrbeitrag) bieten wir Ihnen den Rabattschutz für Ihren Pkw an. Er verhindert in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung die Rückstufung im Schadenfall.
Das bedeutet:
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Schadenfreiheitsklasse zu übertragen, zum Beispiel auf einen Zweitwagen oder von einer Person auf eine andere Person. Generell sind diese Übertragungen an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen können. Unsere Beitragsrechner unterstützen Sie bei der Auswahl Ihrer Einstufung. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich einfach an uns. Ihre verschiedenen Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Wir empfehlen Ihnen, immer einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. Sie können dafür beispielsweise unseren Kfz-Kaufvertrag verwenden.
Er stellt sicher, dass keine wesentlichen Daten oder Angaben vergessen werden, wie beispielsweise die genaue Uhrzeit und der Tag der Fahrzeugübergabe.
Bitte lesen Sie auch die in unserem Kfz-Kaufvertrag enthaltenen "Wichtigen Hinweise für den Käufer bzw. für den Erwerber" genau durch.
Ja, denn die Zulassungsbehörde informiert uns nur über die Außerbetrieb- setzung des bei uns versicherten Fahrzeugs. Ob Ihr Fahrzeug im Anschluss verkauft oder verschrottet wird, erfahren wir nicht. In diesem Fall bitten wir Sie, uns zu informieren.
Ihre Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, benötigen Sie natürlich auch für das neue Fahrzeug Versicherungsschutz. Daher benötigen wir einen neuen Antrag. Stellen Sie diesen ganz unkompliziert online. Wählen Sie im Beitragsrechner die Option "Fahrzeugwechsel". Nach Antragstellung versenden wir die Versicherungsbestätigung (eVB) per E-Mail.
Für die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde benötigen Sie folgende Unterlagen:
Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert uns über die Außerbetriebsetzung.
Ihr Vertrag mit uns wird dadurch nicht beendet, sondern geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Während der Ruheversicherung besteht weiterhin Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Teilkasko, falls Sie diese Versicherungen vereinbart haben.
Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraums bzw. des umfriedeten Abstellplatzes (z. B: eingezäunter Hof) nicht gebraucht werden.
Sobald Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen, lebt der Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf. Bitte beantragen Sie dann über unser Kontaktformular eine Versicherungsbestätigung zur Wiederzulassung.
Wird Ihr Fahrzeug aber verkauft oder verschrottet und beabsichtigen Sie nicht ein Ersatzfahrzeug bei uns zu versichern, bitten wir Sie uns zu informieren. Ihren Vertrag werden wir dann beenden.
Ein Schadenfall führt zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse
(SF- Klasse). Wie stark diese Rückstufung ausfällt, ergibt sich aus der Rückstufungstabelle. Je nach Tarif (Classic, Basis), nach Tarifstand und nach Fahrzeugart (Pkw, Krafträder usw.) gibt es unterschiedliche Rückstufungstabellen. Die für Ihren Vertrag geltenden Rückstufungs- tabellen können Sie Ihren Kfz-Versicherungsbedingungen entnehmen.
Unter einem berechtigten Fahrer versteht man den Fahrer, der mit Einverständnis des Halters bzw. Eigentümers das Fahrzeug fährt. Ein Dieb oder ein Schwarzfahrer ist zum Beispiel ein unberechtigter Fahrer.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF- Klasse) ist ein Merkmal zur Beitragsberechnung für bestimmte Fahrzeuge wie Pkw oder Motorräder. Die SF-Klasse richtet sich nach der Anzahl der schadenfrei und ununterbrochen gefahrenen Kalenderjahre. Je länger der Vertrag schadenfrei besteht, desto höher und besser wird die SF-Klasse, wodurch Ihr Beitrag sinkt.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Pkw, Krädern, Lieferwagen und landwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie in der Kasko bei Pkw, Krädern (nur Vollkasko) und Lieferwagen berücksichtigen wir bei der Beitragsberechnung den Wohnsitz des Halters.
Die Regionalklasse wird nach dem Schadenverlauf der jeweiligen Region in der der Wohnsitz des Halters liegt, anhand von Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Regionalklassenänderungen werden in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Treuhänder vorgenommen.
Pkw-Fahrzeugmodelle werden bestimmten Typklassen zugeordnet. Hiernach richtet sich unter anderem der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für Pkw. Je ungünstiger der Schadenverlauf eines Modells ist, desto höher ist die entsprechende Typklasse und damit auch der Beitrag.
Die Typklassen werden von einem unabhängigen Treuhänder jährlich neu überprüft, zugeordnet und für jede Sparte (Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko) getrennt festgelegt. Nach Festlegung werden die Versicherungsunternehmen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über die Änderungen informiert.
Diese Auswertungen werden von uns übernommen.
Versicherungsfachmann (BWV)
An der Weide 89
29614 Soltau
Tel. 05191 17441
Fax 05191 979207
Burkhard Fink
An der Weide 89
29614 Soltau
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