Berufsunfähigkeits- versicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Für alle, die auf Ihr Gehalt angewiesen sind
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Aber mit der richtigen Vorsorge nicht so hart! Daher leistet unsere Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ), wenn Sie zu 50 % berufsunfähig sind. Und weil Sie auch dann für Ihre Familie und für Ihr Alter vorsorgen müssen, ist die BUZ der HUK-COBURG immer mit einer Lebens- oder Rentenversicherung verbunden.
Berufsunfähigkeitsversicherung – Ihre wichtigsten Vorteile:
- Umfassender Schutz: Jeder fünfte Arbeitnehmer ist von Berufsunfähigkeit betroffen!
- 100 % Rente bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit
- Sie können die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente flexibel anpassen: Etwa bei Berufseinstieg, Selbstständigkeit, Familiengründung
- Bestnote "Sehr gut" im Vergleich von Berufsunfähigkeitsversicherungen. (Finanztest, Heft 7/2011)
Folgende Leistungen können vereinbart werden:
- Beitragsbefreiung: Bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % entfallen alle weiteren Beitragszahlungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und zur Hauptversicherung. Der Versicherungsschutz einschließlich Gewinnbeteiligung bleibt voll erhalten.
- Beitragsbefreiung und Zahlung einer Rente: Auch bei dieser Variante entfallen ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % alle weiteren Beitragszahlungen. Darüber hinaus zahlen wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, die Ihren Einkommensverlust ausgleicht.
- Zu Beginn einer Berufsunfähigkeit wird oft Kapital benötigt, zum Beispiel für den Umbau des Hauses. Sie können deshalb eine Soforthilfe zwischen 2.500 € und 15.500 € vereinbaren.
So schließen Sie Ihre Lücke bei Berufsunfähigkeit
Sie haben die Wahl zwischen der BUZ – einer soliden Grundabsicherung zu günstigen Beiträgen – und der Premium BUZ, die Ihnen einen umfangreichen Schutz für einen geringen Mehrbetrag bietet.
Die BUZ unterscheidet sich zur Premium BUZ in folgenden 3 Punkten:
| Leistungs- unterschiede | Premium BUZ | BUZ |
|---|---|---|
| Prognosezeitraum | Sie erhalten Ihre Leistungen bereits bei einer ärztlich prognostizierten Berufsunfähigkeit von voraussichtlich sechs Monaten. | Sie erhalten Ihre Leistungen bereits bei einer ärztlich prognostizierten Berufsunfähigkeit von mind. drei Jahren. |
| Rückwirkende Anerkennung | Geht der Arzt nicht von einer Krankheitsdauer von mind. sechs Monaten aus, erbringen wir nach Ablauf von sechs Monaten anhaltender Berufsunfähigkeit rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit Leistungen. | Geht der Arzt nicht von einer Krankheitsdauer von mind. drei Jahren aus, erbringen wir nach Ablauf von sechs Monaten anhaltender Berufsunfähigkeit ab dem siebten Monat Leistungen. |
| Rückwirkende Leistungen bei verspäteter Meldung | Melden Sie Ihre Berufsunfähigkeit verspätet, leisten wir bis zu drei Jahre rückwirkend. | Melden Sie Ihre Berufsunfähigkeit verspätet, leisten wir bis zu sechs Monate rückwirkend. |
| Das sagt Finanztest: | SEHR GUT | GUT |
Ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % erbringen wir die vereinbarte Leistung in voller Höhe. Auf eine Staffelregelung – und den damit verbundenen späteren Eintritt der vollen Leistungspfl icht – verzichten wir.
So hoch sollte Ihre Absicherung sein:
Möchten Sie sich ausreichend absichern, sollte Ihre staatliche Erwerbsminderungsrente zusammen mit der abzuschließenden Berufsunfähigkeitsrente Ihr Nettoeinkommen erreichen.
Faustregel für gesetzlich Versicherte: Sichern Sie zwischen 50 % und 75 % Ihres Nettoeinkommens durch eine monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit ab.
Faustregel für Beamte: Eine zusätzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit in Höhe von 50 % der Netto-Dienstbezüge ist in den meisten Fällen ausreichend.
So flexibel können Sie Ihren Vertrag gestalten:
Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsrente monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich auszahlen lassen.
Sie können Ihren Versicherungsschutz bis Vollendung des 50. Lebensjahres ohne Gesundheitsprüfung erhöhen (Nachversicherungsgarantie), wenn nachfolgende Ereignisse eintreten:
- Heirat
- Geburt oder Adoption eines minderjährigen Kindes
- Erwerb und Finanzierung einer selbstbewohnten Immobilie (mindestens 100.000 €)
- Wechsel in die berufl iche Selbstständigkeit als Hauptberuf
- Abschluss der Berufsausbildung und Berufseinstieg mit regelmäßigem Einkommen
- Berufliche Veränderung mit einer Einkommenssteigerung von mindestens 10 % in einem Schritt.
Bei unserer Premium BUZ können Sie innerhalb der ersten 5 Jahre und bis zum 35. Lebensjahr den Versicherungsschutz einmalig auch ohne Eintritt dieser Ereignisse erhöhen (Ausbauoption). Die Nachversicherung kann nach diesen Ereignissen innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Die Erhöhungsrente bei der Nachversicherungsgarantie und der Ausbauoption beträgt maximal 3.000 € im Jahr und in der Summe aller Erhöhungen maximal 30.000 € Jahresrente.
Näheres dazu in den BUZ-Bedingungen unter § 9.
Sie haben im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung – bei der sich die Ansprüche erst langsam aufbauen – sofort vollen Versicherungsschutz.
Sofort beginnende Überschussbeteiligung
Wie bei einer Lebensversicherung erwirtschaften wir auch bei einer BUZ Überschüsse. Sie erhalten von Beginn an Überschüsse – je nach Berufsgruppe zwischen 35 und 60 % – die verzinslich angesammelt, zur Reduzierung des Beitrags oder bei Kombination mit der Rürup Rente zur Erhöhung der Rente verwendet werden. Beitragspflichtige Versicherungen erhalten Überschussanteile zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres, erstmals zu Beginn des 1. Versiche rungsjahres. Bemessungsgrundlage ist der jährliche Bruttobeitrag.
Steigende Rente bei Berufsunfähigkeit
Tritt Berufsunfähigkeit ein, ändert sich die Überschussbeteiligung. Bei mitversicherter Rente führen die Überschüsse zu einer jährlichen Erhöhung der Rentenzahlung (zur Zeit 2,21 %).
Höhe der BUZ-Rente:
- Max. bis zu 75 % des Nettoeinkommens bzw. 50 % der Netto-Dienstbezüge, eine Grundabsicherung von 1.000 € mtl. ist immer möglich
- Schüler: max. 800 € monatlich
- Studenten, Auszubildende und Hausfrauen: max. 1.000 € monatlich
- Mindestrente: 300 € im Jahr
Bei welchen Produkten kann die BUZ eingeschlossen werden?
- Kapitallebens-, Ausbildungs-, Risikolebensversicherung, Privatrente, Rürup Rente, Fondslebensversicherung und Fondsrente
- Bei Verträgen mit zwei versicherten Personen ist die Berufsunfähigkeit nur für eine Person versicherbar. Möchten sich zwei Personen gegen Berufsunfähigkeit versichern, empfiehlt sich daher der Abschluss von Einzelverträgen.
Wer kann bei uns keine BUZ abschließen?
Z.B. Berufssportler, Künstler, Sprengmeister können bei uns keine BUZ abschließen. Das gilt auch für Personen, die bereits berufsunfähig sind.
Karenzzeit:
Wenn Sie die Rente nicht sofort ab Eintritt der Berufsunfähigkeit benötigen, können Sie durch Vereinbarung einer Karenzzeit von 6, 12, 18 oder 24 Monaten Ihren Beitrag erheblich mindern. Die Karenzzeit ist eine leistungsfreie Zeit vom Beginn der Berufsunfähigkeit bis zum Einsetzen der Rentenzahlung.
Wird eine Karenzzeit vereinbart, beginnen die Leistungszahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung erst nach Ablauf der Karenzzeit. Für die Beitragsbefreiung gelten etwaige Karenzzeiten nicht.
Kündigungsrecht:
Sie können Ihre Versicherung jederzeit mit Frist von einem Monat zum Schluss der Versicherungsperiode kündigen.
Pflegefall:
Ein Pflegefall liegt vor, wenn Hilfe beim Aufstehen, Zubettgehen, Ankleiden, Kämmen, Rasieren, Einnehmen von Mahlzeiten bzw. beim Stuhlgang benötigt wird.
Eine Einstufung in Pflegestufe I erfolgt, wenn bei drei der oben genannten Punkte Hilfe benötigt wird. Sofern ein Pflegefall auch nur nach der ersten Pflegestufe vorliegt, darf davon ausgegangen werden, dass der behandelnde Arzt in aller Regel auch eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % attestiert.
Und dann setzt unsere Leistung zu 100 % ein. Da für den Pflegefall in aller Regel lebenslange Leistungen benötigt werden, empfehlen wir den zusätzlichen Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung.
Soforthilfe:
Oft wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit sofort Kapital benötigt, z. B. durch Kosten für Umbauten. Sie können eine solche Soforthilfe zusätzlich zur BUZ-Rente als einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 2.500 bis 15.500 € vereinbaren.
Die einmalige Soforthilfe darf die jährliche Rente bei Berufsunfähigkeit nicht überschreiten. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit kann die Soforthilfe nicht beantragt werden.
Widerrufsrecht:
Sie können den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind für jeden sinnvoll
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in vielen Fällen sinnvoll:
- Um bei Berufsunfähigkeit Ihren Lebensstandard zu halten
- Wenn Sie Hauptverdiener, Selbstständiger, Freiberufler, Tarifbeschäftigter im öffentlichen Dienst sind
- Auch für Personen, die nicht berufstätig sind, beispielsweise Hausfrauen, Schüler oder Studenten
- Für Beamte gibt es eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, erhält keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen gibt es eine wesentlich geringere "Erwerbsminderungsrente".
- Selbst die volle staatliche Rente beträgt durchschnittlich nur rund ein Drittel des bisherigen Bruttoeinkommens.
- Wer noch 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält noch weniger. Auch dann, wenn er gar nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann!
- Wer täglich noch 6 Stunden arbeiten kann, geht ganz leer aus.
Darum sind Berufsunfähigkeitsversicherungen für praktisch jeden Berufstätigen wichtig!
Der Staat hilft nur wenig
Die staatliche Rente ist im Zweifel also sehr gering. Hinzu kommt: Es gibt auch keinen Berufsschutz mehr. Der Staat nimmt also keine Rücksicht auf Ihren beruflichen Status und Ihre Ausbildung. Die einzige Frage ist: Wie viele Stunden können Sie täglich arbeiten – in einer beliebigen Tätigkeit.
Auszubildende
Auszubildende sind hart betroffen. Ein Rentenanspruch besteht meist erst, wenn sie 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Mindestens 36 Monatsbeiträge müssen in den letzten fünf Jahren geleistet worden sein. Die HUK-COBURG bietet allerdings Auszubildenden einen günstigen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung: mit bis zu 62 % Rabatt.
Studierende
Im Falle der Berufsunfähigkeit sind Studenten auf sich allein gestellt. Die HUK-COBURG bietet Studierenden einen günstigen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsversicherung: mit 44 % Rabatt.
Berufsanfänger
Berufsanfänger sind hart betroffen. Ein Rentenanspruch besteht meist erst, wenn sie 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt haben. Mindestens 36 Monatsbeiträge müssen in den letzten fünf Jahren geleistet worden sein.
Selbstständige und Freiberufler
Meistens stehen Selbstständige und Freiberufler ganz ohne Versorgung da. Empfehlung: Eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen!
Faire Bedingungen garantiert: Die HUK-COBURG verzichtet bei Berufsunfähigkeitsversicherungen auf eine "abstrakte Verweisung". Sie müssen also nicht in einem ganz anderen Beruf tätig werden, wenn Sie Ihre jetzige Arbeit nicht mehr ausüben können.
Ihr besonderes Plus: günstig kombiniert
Bei der HUK-COBURG schließen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung stets zusammen mit einer anderen Versicherung ab. Beispiel Risikolebensversicherung. Wenn Sie berufsunfähig werden, zahlen wir die Beiträge weiter. Das empfiehlt auch Finanztest! Die Beiträge für beide zusammen sind sehr günstig: Sie bezahlen weniger als bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne diesen Risikoschutz!
Alternativ können Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung auch mit folgenden Versicherungen kombinieren:
Sprechen Sie mit uns über eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir beraten Sie fair und zuverlässig!
Sichern Sie sich und Ihre Familie ab:
Mit einer günstigen Berufsunfähigkeitsversicherung der HUK-COBURG!
Burkhard Fink
Versicherungsfachmann (BWV)
An der Weide 89
29614 Soltau
Tel. 05191 17441
Fax 05191 979207